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Autor Thema: Nachweispflicht für angebliche Stempel?  (Gelesen 3457 mal)
Eisy
Administrator
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« am: 30. Januar 2008 um 14:18:12 »

Hi,

viele Unternehmen ganz unterschiedlicher Größen, drücken sich ja gerne einen Stempel auf nach dem Motto "Europas größter Klobrillenhersteller" ... oder "Deutschlands größte Werbeagentur" ... sind beides jetzt nur reine Beispiele. In wiefern ist ein Unternehmen jetzt in der Nachweispflicht für einen solchen Titel? Denn sonst könnte es einfach jeder machen. Wettbewerbsrecht muss doch auch hier irgendwo ins Spiel kommen.

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Michi
Newbie
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Beiträge: 19


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« Antworten #1 am: 30. Januar 2008 um 22:39:02 »

Unlauterer Wettbewerb, gibts ja genug EU Klagen (die werden meist gar nichtmehr in den lokalen Ländern geführt)

Bei Printwerbung steht meistens in der Fussnote ganz klein, in welchem Bereich Nr. 1 (also der Möbeldiskonter im Zuckerln verkaufen usw.)
Umsatzstatistiken von "öffentlichen" Stellen (Schufa/KSV, Firmenbuchinfo´s, Bilanzsummen) etc. sind ja erlaubt, wenn ich dort mit Umsatz vor dem Marktbegleitern bin, dann darf ich mich so schimpfen.
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decision
Administrator
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Beiträge: 482



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« Antworten #2 am: 31. Januar 2008 um 09:36:52 »

Manchmal reicht es auch zu einen externen Dienstleister (wie PriceWaterHouseCoopers, etc.) zu beauftragen eine Analyse zu einem bestimmten Thema durchführen zu lassen. Wenn man da dann den Spitzenplatz erreicht hat, ist man Marktführer.

Hast du z.B. mehr als 100 begleitende Installationen zu dem CMS Redaxo durchgeführt, dann bist du Marktführer  Smiley
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